ÜBER UNS

Die Kirchengemeinderäte der fünf beim Besuchsdienst Ulmer Westen kooperierenden Kirchengemeinden haben folgende Konzeption für den Besuchsdienst jeweils beraten und zugestimmt. Die gesamte Konzeption des Besuchsdienstes Ulmer Westen ist im folgenden zu lesen.

Wir sind…

  • ehrenamtliche Frauen und Männer im kirchlichen Besuchsdienst Ulmer Westen.
  • engagiert aus Überzeugung. Wir arbeiten ehrenamtlich ohne wirtschaftliche Interessen.
  • von den Kirchengemeinden beauftragt und begleitet.
  • zur Verschwiegenheit verpflichtet.
  • durch Kurse auf unseren Dienst vorbereitet und während unserer Tätigkeit fachlich betreut.
  • der Vielfalt kirchlichen Lebens gegenüber offen und fühlen uns der Ökumene verbunden.

Wie bieten an…

  • einmalige oder regelmäßige Besuche für Menschen im Ulmer Westen, die wenig mobil sind oder denen es schwer fällt, den Kontakt nach außen selbständig zu pflegen.
  • sowohl Besuche zu Hause als auch Besuche in den Senioren- und Pflegeheimen der Weststadt und Söflingens.
  • Begegnung und Gespräch.
  • auch unbeschwertes Beisammensein mit Unterhaltung, Vorlesen oder Singen.
  • wo möglich und gewünscht, den Kontakt nach außen zu pflegen, zum Beispiel bei gemeinsamen Spaziergängen, dem Besuch von Veranstaltungen.
  • dass, wo dies gewünscht wird, auch religiöse Fragen und gemeinsames Beten ihren Raum finden.
  • über Hilfemöglichkeiten und soziale Einrichtungen zu informieren. Wir selbst sind aber weder hauswirtschaftlich noch pflegerisch tätig.

Konzeption

1. Selbstverständnis und Ziele

Mit dem Angebot von Besuchsdiensten möchten die beteiligten Kirchengemeinden christliches Leben im Alltag verwirklichen und dem diakonischen Auftrag gerecht werden. Den teilnehmenden Kirchengemeinden ist dabei die ökumenische Zusammenarbeit ein besonderes Anliegen. Außerdem arbeiten die teilnehmenden Kirchengemeinden mit der AG West e.V. zusammen, damit das Konzept mit der Gemeinwesenarbeit im Stadtteil verknüpft ist.

Ziele dieser Zusammenarbeit sind:

  • mit dem Angebot der Besuchsdienste eine breitere Wirkung zu erzielen
  • sich gegenseitig bei dieser Aufgabe zu unterstützen
  • das Angebot quantitativ und qualitativ weiterzuentwickeln

Die Menschen, die besucht werden, sollen spüren, dass sie uns wertvoll sind und nicht allein gelassen werden. Hilfreiche persönliche Begegnungen sollen ermöglicht werden und der Kontakt zur Kirchengemeinde – wo gewünscht- aufrechterhalten bleiben.

Ein weiteres Ziel ist, dass Hilfebedarf frühzeitig erkannt und über entsprechende Angebote informiert wird.

2. Angebote des Besuchsdienstes

2.1 Wen besuchen wir?

In erster Linie möchten wir Menschen im Ulmer Westen besuchen, die dies wünschen. Dabei denken wir an Menschen, die nicht mehr sehr mobil sind und denen es schwer fällt, den Kontakt nach außen selbständig zu pflegen, vor allem ältere Menschen. Es kann sich sowohl um Besuche zu Hause als auch um Besuche in den Alten- und Pflegeheimen der Weststadt und Söflingens handeln. Das Angebot ist an kein bestimmtes religiöses Bekenntnis und gebunden.

2.2 Was bieten wir an?

Im Vordergrund unserer Besuche steht das Gespräch und die Begegnung. Durch einen regelmäßigen Kontakt kann eine persönliche verlässliche Beziehung entstehen. Es sind aber genauso einmalige Treffen möglich, wenn dies gewünscht wird.

Wo möglich und gewünscht, versuchen wir den Kontakt nach außen zu pflegen: zum Beispiel bei gemeinsamen Spaziergängen, dem Besuch von Veranstaltungen usw.

Wir informieren über Hilfemöglichkeiten und Soziale Einrichtungen im Stadtteil.

Wo dies gewünscht wird, finden auch religiöse Fragen und das gemeinsame Gebet ihren Raum.

Anlassbesuche zu Hause, z.B. zu Geburtstagen, werden weiterhin auf Gemeindeebene organisiert.

Das Angebot des Besuchsdienstes ist kostenfrei.

2.3 Was macht der Besuchsdienst nicht?

Hauswirtschaftliche, pflegerische oder handwerkliche Tätigkeiten gehören nicht zu unserem Aufgabengebiet. Wir sind keine Konkurrenz zu Unternehmungen und Vereinen, die dies anbieten.

Auch übernehmen wir keine Aufgaben, für die es einer gesetzlichen Betreuung bedarf, z.B. Bankgeschäfte, Anträge stellen usw.

3. Struktur und Organisation

3.1 Trägerschaft

Die Besuchsdienste der einzelnen Kirchengemeinde bleiben eigenverantwortlich in ihrer jeweiligen Kirchengemeinde verortet. Zum Zweck eines gemeinsamen Auftretens im Ulmer Westen und zur gegenseitigen Unterstützung in Sachen Werbung, Besuchsangebote und Fortbildungen kooperieren sie in einem Netzwerk der Besuchdienste im Ulmer Westen, ohne dabei eine rechtlich eigenständige Trägerschaft anzustreben.

3.2 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Die Mitarbeit in den Vernetzten Besuchsdiensten im Ulmer Westen ist ehrenamtlich und freiwillig. Es bietet sich ein breites Feld von unterschiedlichen Aufgaben, so dass in der Regel eine Mitarbeit im Rahmen der eigenen Neigungen und Fähigkeiten möglich ist.

3.2.1 Aufnahme

Ein spezielles Auswahl- oder Aufnahmeverfahren gibt es nicht. Mit jedem Interessenten führt die Einsatzvermittlung zu Beginn der Tätigkeit ein Gespräch. Bei diesem Gespräch wird ein Mitarbeiterbogen ausgefüllt, um besondere Interessen und Wünsche in Bezug auf die Mitarbeit festhalten zu können. Im Anschluss sucht die Einsatzvermittlung nach einem geeigneten Einsatz für die Interessierte/ den Interessierten.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vernetzten Besuchdienste erhalten einen MitarbeiterInnen-Ausweis.

3.2.2 Ausscheiden

Auf Wunsch des Mitarbeiters kann der freiwillige Dienst jederzeit beendet werden. Der MitarbeiterInnen-Ausweis wird dann zurück gegeben. Soweit erwünscht, wird eine Bestätigung über die ehrenamtliche Mitarbeit in den Vernetzten Besuchsdiensten ausgestellt.

3.2.3 Begleitung und Förderung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden kontinuierlich in ihrem Dienst begleitet. Unterstützung und Anerkennung geschieht auch durch regelmäßig angebotene Treffen zum Austausch, zum Feiern und zur Fortbildung.

Zwei Mal im Jahr soll ein Austausch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den Mitgliedern des Begleitausschusses erfolgen.

Einzelgespräche mit der Einsatzvermittlung oder Mitgliedern des Begleitausschusses können darüber hinaus vereinbart werden.

3.2.4 Bezahlung

Die Mitarbeit in den Vernetzten Besuchsdiensten ist unentgeltlich. Auslagen (z.B. Fahrtkosten) werden auf Nachweis erstattet. Bei einer Höhe von über 5 € gilt dies nur nach vorherige Absprache mit der Einsatzvermittlung.

3.2.5 Versicherungen

Ein Versicherungsschutz (Haftpflicht-, Unfall- und KFZ – Haftpflichtversicherung) erfolgt über die einzelnen Kirchengemeinden.

3.3 Einsatzvermittlung

3.3.1 Aufgaben

Die Einsatzvermittlung hat die Aufgabe ein konkretes Besuchsangebot zu vermitteln. Bei Eingang eines Besuchswunsches, übernimmt die Einsatzvermittlung den Erstbesuch, um die Situation und die Wünsche des Interessierten kennenzulernen. Aus allen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern der Vernetzten Besuchsdienste wählt sie daraufhin eine geeignete Person aus. Die Einsatzvermittlung ist Ansprechpartner/in für alle Fragen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und von Besuchten.

3.3.2 Wer übernimmt die Einsatzvermittlung?

Um dem Gedanken des Netzwerkes gerecht zu werden und um die einzelnen Kirchengemeinden zu entlasten, wechselt die Einsatzvermittlung 14-tägig in einem roulierenden System zwischen den Mitgliedern des Begleitausschusses.

Die Erreichbarkeit wird über ein Handy sichergestellt, das zwischen den Einsatzvermittlungen weitergegeben wird. Es werden Zeiten festgelegt, in denen die Einsatzvermittlungen erreichbar sind.

3.4 Begleitausschuss

3.4.1 Aufgaben

Der Begleitausschuss hat die Aufgabe

die Vernetzung der Besuchsdienste zu koordinieren,

– die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit festzulegen,

– für die regelmäßigen Treffen und Fortbildungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sorgen

– und die dem Netzwerk zur Verfügung stehenden Gelder zu verwalten.

Er reagiert auf sich verändernde Situationen, liefert neue Impulse und passt die Konzeption entsprechend an. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben trifft er sich mindestens dreimal jährlich.

3.4.2 Zusammensetzung

Der Begleitausschuss bildet das zentrale Gremium des Netzwerkes. Jede am Netzwerk beteiligte Kirchengemeinde entsendet mindestens zwei Personen in diesen Begleitausschuss. Diese Personen berichten den Gremien ihrer jeweiligen Kirchengemeinde über die Arbeit der Vernetzten Besuchsdienste.

Alle Personen, die die Einsatzvermittlung wahrnehmen, sind im Begleitausschuss vertreten.

3.5 Finanzierung

Zur Finanzierung der vernetzten Arbeit benötigen die Besuchdienste finanzielle Mittel, z.B. für Auslagenersatz, Werbematerialien und Fortbildungen. Dazu sind sie auf Gelder aus den Haushalten der einzelnen Kirchengemeinden und auf Spenden angewiesen. Der Begleitausschuss erstellt einmal jährlich eine Abrechnung über die zur Verfügung gestellten Gelder.

Unsere Kooperations­partner

Der Besuchsdienst Ulmer Westen ist eine Kooperation der evangelischen Martin-Luther-Kirchengemeinde, der Christuskirchengemeinde, der katholischen Kirchengemeinden St. Elisabeth, Heilig Geist und Mariä Himmelfahrt sowie der ag west e.V.