3.1 Trägerschaft
Die Besuchsdienste der einzelnen Kirchengemeinde bleiben eigenverantwortlich in ihrer jeweiligen Kirchengemeinde verortet. Zum Zweck eines gemeinsamen Auftretens im Ulmer Westen und zur gegenseitigen Unterstützung in Sachen Werbung, Besuchsangebote und Fortbildungen kooperieren sie in einem Netzwerk der Besuchdienste im Ulmer Westen, ohne dabei eine rechtlich eigenständige Trägerschaft anzustreben.
3.2 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Die Mitarbeit in den Vernetzten Besuchsdiensten im Ulmer Westen ist ehrenamtlich und freiwillig. Es bietet sich ein breites Feld von unterschiedlichen Aufgaben, so dass in der Regel eine Mitarbeit im Rahmen der eigenen Neigungen und Fähigkeiten möglich ist.
3.2.1 Aufnahme
Ein spezielles Auswahl- oder Aufnahmeverfahren gibt es nicht. Mit jedem Interessenten führt die Einsatzvermittlung zu Beginn der Tätigkeit ein Gespräch. Bei diesem Gespräch wird ein Mitarbeiterbogen ausgefüllt, um besondere Interessen und Wünsche in Bezug auf die Mitarbeit festhalten zu können. Im Anschluss sucht die Einsatzvermittlung nach einem geeigneten Einsatz für die Interessierte/ den Interessierten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vernetzten Besuchdienste erhalten einen MitarbeiterInnen-Ausweis.
3.2.2 Ausscheiden
Auf Wunsch des Mitarbeiters kann der freiwillige Dienst jederzeit beendet werden. Der MitarbeiterInnen-Ausweis wird dann zurück gegeben. Soweit erwünscht, wird eine Bestätigung über die ehrenamtliche Mitarbeit in den Vernetzten Besuchsdiensten ausgestellt.
3.2.3 Begleitung und Förderung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden kontinuierlich in ihrem Dienst begleitet. Unterstützung und Anerkennung geschieht auch durch regelmäßig angebotene Treffen zum Austausch, zum Feiern und zur Fortbildung.
Zwei Mal im Jahr soll ein Austausch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den Mitgliedern des Begleitausschusses erfolgen.
Einzelgespräche mit der Einsatzvermittlung oder Mitgliedern des Begleitausschusses können darüber hinaus vereinbart werden.
3.2.4 Bezahlung
Die Mitarbeit in den Vernetzten Besuchsdiensten ist unentgeltlich. Auslagen (z.B. Fahrtkosten) werden auf Nachweis erstattet. Bei einer Höhe von über 5 € gilt dies nur nach vorherige Absprache mit der Einsatzvermittlung.
3.2.5 Versicherungen
Ein Versicherungsschutz (Haftpflicht-, Unfall- und KFZ – Haftpflichtversicherung) erfolgt über die einzelnen Kirchengemeinden.
3.3 Einsatzvermittlung
3.3.1 Aufgaben
Die Einsatzvermittlung hat die Aufgabe ein konkretes Besuchsangebot zu vermitteln. Bei Eingang eines Besuchswunsches, übernimmt die Einsatzvermittlung den Erstbesuch, um die Situation und die Wünsche des Interessierten kennenzulernen. Aus allen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern der Vernetzten Besuchsdienste wählt sie daraufhin eine geeignete Person aus. Die Einsatzvermittlung ist Ansprechpartner/in für alle Fragen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und von Besuchten.
3.3.2 Wer übernimmt die Einsatzvermittlung?
Um dem Gedanken des Netzwerkes gerecht zu werden und um die einzelnen Kirchengemeinden zu entlasten, wechselt die Einsatzvermittlung 14-tägig in einem roulierenden System zwischen den Mitgliedern des Begleitausschusses.
Die Erreichbarkeit wird über ein Handy sichergestellt, das zwischen den Einsatzvermittlungen weitergegeben wird. Es werden Zeiten festgelegt, in denen die Einsatzvermittlungen erreichbar sind.
3.4 Begleitausschuss
3.4.1 Aufgaben
Der Begleitausschuss hat die Aufgabe
die Vernetzung der Besuchsdienste zu koordinieren,
– die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit festzulegen,
– für die regelmäßigen Treffen und Fortbildungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sorgen
– und die dem Netzwerk zur Verfügung stehenden Gelder zu verwalten.
Er reagiert auf sich verändernde Situationen, liefert neue Impulse und passt die Konzeption entsprechend an. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben trifft er sich mindestens dreimal jährlich.
3.4.2 Zusammensetzung
Der Begleitausschuss bildet das zentrale Gremium des Netzwerkes. Jede am Netzwerk beteiligte Kirchengemeinde entsendet mindestens zwei Personen in diesen Begleitausschuss. Diese Personen berichten den Gremien ihrer jeweiligen Kirchengemeinde über die Arbeit der Vernetzten Besuchsdienste.
Alle Personen, die die Einsatzvermittlung wahrnehmen, sind im Begleitausschuss vertreten.
3.5 Finanzierung
Zur Finanzierung der vernetzten Arbeit benötigen die Besuchdienste finanzielle Mittel, z.B. für Auslagenersatz, Werbematerialien und Fortbildungen. Dazu sind sie auf Gelder aus den Haushalten der einzelnen Kirchengemeinden und auf Spenden angewiesen. Der Begleitausschuss erstellt einmal jährlich eine Abrechnung über die zur Verfügung gestellten Gelder.